Mongolei Touristenvisum für liechtensteinische Passbesitzer

Liechtensteinische Staatsbürger benötigen ein Visum für die Einreise in die Mongolei. Eine Visumerteilung bei der Ankunft wird grundsätzlich nicht akzeptiert, daher muss das Visum im Voraus bei der Botschaft der Mongolei in Genf beantragt werden.


Visumbeantragung in Genf (empfohlen)

Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:

  • Reisepass (mind. 6 Monate gültig ab dem ersten Reisetag, mind. 2 freie Seiten)

  • Ausgefülltes Visumantragsformular mit Passfoto

  • Kopie der Flug- oder Zugtickets sowie Reisebestätigung

  • Einladungsschreiben Ihres Reiseveranstalters in der Mongolei

  • Visumgebühr (aktuelle Gebühr bitte telefonisch oder per E-Mail bei der Botschaft erfragen)


Visum bei Ankunft in der Mongolei (nur in Ausnahmefällen über Reiseagentur möglich)

Touristen, die ohne gültiges Visum ankommen, können am internationalen Flughafen von Ulaanbaatar oder an Grenzstationen zurückgehalten werden. Eine Visumerteilung bei Ankunft ist nur möglich, wenn Ihr Reiseveranstalter in der Mongolei im Voraus eine Genehmigung für Sie einholt.

Erforderliche Unterlagen für das Visum bei Ankunft:

  • Kopie des Reisepasses

  • Kopie des Ankunfts-/Flugtickets oder Bahntickets

  • Bestätigung der Reisebuchung

Ihr Reiseveranstalter übermittelt die Unterlagen an die zuständige Behörde in Ulaanbaatar. Bei Genehmigung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und zusammen mit Ihrem:

  • gültigen Reisepass

  • aktuellem Passfoto (3,5 × 3,5 cm)

am Grenzübergang vorlegen müssen.

Vor Ort müssen Sie:

  • das Visumantragsformular ausfüllen

  • die Visumgebühr in Höhe von 1.138.000 MNT (ca. 1,138 Mio. Tugrik) bar in MNT oder USD bezahlen


Grenzübergänge für Ausländer

Die Ein- und Ausreise ist für Ausländer ausschließlich über folgende Übergänge möglich:

Flughafen:

  • Ulaanbaatar – Internationaler Flughafen Chinggis Khaan

Zug:

  • Russland → Sukhbaatar

  • China → Zamyn-Uud

Straße:

  • Mongolei–Russland:

    • Altanbulag/Khiagt (Selenge) – täglich 08:00–19:00

    • Tsagaan Nuur/Tashanta (Bayan-Ulgii) – Mo.–Sa. 09:00–18:00

  • Mongolei–China:

    • Zamyn-Uud/Ereen (Dornogobi) – täglich 09:00–19:00

Andere Grenzübergänge sind nicht für internationale Reisende vorgesehen und können zu Zurückweisungen führen.


Einreise mit eigenem Fahrzeug

Die Einreise mit Privatfahrzeug ist möglich. Das Fahrzeug wird im Pass vermerkt.
Wenn das Fahrzeug ohne Fahrer im Land bleiben oder per Container ausgeführt werden soll, muss dies im Voraus mit dem mongolischen Hauptzollamt geklärt werden.

Wichtige Hinweise zur Fahrt in der Mongolei:

  • In ländlichen Regionen kommt es häufiger zu Treibstoffengpässen, besonders bei Diesel.

  • Ersatzkanister werden empfohlen.

  • Euro-5 Diesel ist nur selten verfügbar.

  • Ein deutscher Führerschein ist gültig, es muss jedoch eine Übersetzung mitgeführt werden.


Registrierungspflicht

Bei Aufenthalten länger als 30 Tage müssen sich Besucher innerhalb der ersten 7 Tage bei der Immigrationsbehörde anmelden und vor der Ausreise abmelden, um ein Ausreisevisum zu erhalten.


Zollvorschriften

Devisen

  • Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.

  • Beträge über 4.500 EUR oder 5.000 USD müssen deklarieren werden.

  • Ausfuhr nur bis zur deklarierten Höhe möglich.

  • Ein- und Ausfuhr mongolischer Landeswährung ist verboten.

Kontrollen

Bei der Ausreise wird streng kontrolliert:

  • Antiquitäten

  • wertvolle Mineralien

  • Fossilien

  • Metalle

  • Jagdtrophäen

Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inkl. Munition einführen und wieder ausführen.