Mongolische Visum Für Deutschen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum für die Einreise in die Mongolei. Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist weiterhin ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.
Nicht-deutsche Staatsangehörige die der Visumpflicht unterliegen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, erhalten Ihr Visum bei der Botschaft der Mongolei in Berlin.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige länger als 30 Tage
Deutsche Staatsbürger, die zum touristischen oder anderen Zwecken länger als 30 Tage in die Mongolei reisen möchten, müssen ihr entsprechendes Visum bei der Immigrationsbehörde in Ulaanbaatar durch die einladende Institution bzw. Person im Voraus beantragen.
Bei einer positiven Entscheidung des Visumsantrags erhält die einladende Institution bzw. Person offizielle Bestätigung von der Immigrationsbehörde. Danach kann der Antragsteller seinen Pass in Original mit den entsprechenden Unterlagen an die Botschaft in Berlin zusenden bzw. persönlich abgeben.
Alle Reisende mit Visum für länger als 30-Tage-Aufenthalt sind verpflichtet, sich innerhalb der 1. Woche der Ankunft in Ulaanbaatar bei der Immigrationsbehörde anzumelden und eine Woche vor ihrer Abreise abzumelden. Wer der genehmigten Aufenthaltsfrist in der Mongolei überschreitet bzw. der Meldepflicht nicht folgt, ist gezwungen, bei der Ausreise eine Geldstrafe zu zahlen.
Einzureichende Unterlagen für deutsche Staatsangehörige:
- Antragsformular (vollständig ausfüllen, persönlich unterschreiben)
(Antragsformular herunterladen) - Reisepass im Original (mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten am Tag der Einreise in die Mongolei)
- Offizielle Einladung (genehmigt durch die mongolische Immigrationsbehörde)
- Passbild (1 Stück, Bildformat von 35×45 mm, ohne Rand)
- Nachweis der Buchung einer Reise nach Mongolei (Flugticket, Bahnticket etc.)
- Nachweis einer Hotelreservierung in der Mongolei oder eine Bestätigung des Reiseunternehmens über die Unterbringung in der Mongolei
- Nachweis der Überweisung der Visumsgebühren auf das Konto der Botschaft (siehe Gebühren)
- Als Einschreiben frankierter Umschlag für die Rücksendung des Reisepasses per Post
Botschafter der Mongolei in der Bundesrepublik Deutschland
- Adresse: Hausvogteiplatz 14, 10117 Berlin
- Tel: +49 30 47 48 06 0
- Tel:+43-1-535 28 07 (11)
- E-mail:Embassy: berlin@mfa.gov.mn
- Web: http://berlin.embassy.mn/eng/
KONSULARABTEILUNG DER BOTSCHAFT
- Tel:+43-1-535 28 07 (11)
- E-mail: konsularabteilung@gmail.com
Merken Sie bitte, dass die Arbeitsstunden der Konsularabteilung sind:
Von Montag bis Mittwoch 9:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten kann die konsularische Betreuung nur in dringenden Notfällen (telephonische Terminvereinbarung) ermöglicht werden.
Die Botschaft der Mongolei in Berlin ist in Feiertagen den folgende Terminen
- Zwischen 27. Februar und 1. März- Weiß Mond fest/New Lunar Fest/
- Am 8.März- Internationalen Frauen Tag der Welt
- Am 1. Juni- – Internationalen Kinder Tag der Welt
- Am 10. Bis 16. Juli- Naadamfest/Die drei Spiele der Männer/
- Am 26. Nov- das Fest der mongolischen Regierung
- Am 29. Dez- politische Erklärungstag
- Am 1. Januar– Silvester
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
– über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),
– per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
– mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), Mo.-Sa. von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet; Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornogov Aimag/Ostgobi), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.
Einreise mit dem Kfz
Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.
Es ist in letzter Zeit auf dem Lande immer wieder zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, gekommen. Dies sollte bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern). EuroDiesel für Kfz mit Euro 5 Norm ist nur ausnahmsweise erhältlich. Ein deutscher Führerschein berechtigt während eines Kurzaufenthaltes zum Führen eines Kfz, jedoch muß eine Übersetzung mitgeführt werden.
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor der Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisa zu erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt, müssen aber deklariert werden wenn mehr als 4500€ oder 5000 $. Die Ausfuhr ist bis zum Betrag des deklarierten Betrags möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Bei der Ausreise wird sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologische Funden, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen.